Skip to main content

EINSPRUCH- & BESCHWERDE-FORMULAR

Einsprüche gegen das Ergebnis einer Zertifizierungsentscheidung und Beschwerden gegen jegliche Randbedingungen im Bereich der Prüfung und Zertifizierung sind allen interessierten Kreisen möglich. Das geregelte zweistufige Verfahren, das für Einsprüche und Beschwerden gleich ist, dient der systematischen Erfassung, Bearbeitung und Auswertung der eingehenden Einsprüche/Beschwerden mit den Zielen der Wiederherstellung der Kundenzufriedenheit und der kontinuierlichen Qualitätsverbesserung.

    1. Kontaktaufnahme und Einlegen des Einspruchs/der Beschwerde
      Einspruchs‐/Beschwerdeführer haben die Möglichkeit, ihr Anliegen innerhalb von vier Wochen nach Bekanntwerden des Einspruchs‐/Beschwerdeanlasses schriftlich an DVS‐PersZert zu richten. Eine Definition von Einsprüchen und Beschwerden ist in DIN EN ISO/IEC 17024 enthalten. Für die direkte Übermittlung Ihres Anliegens steht den Betreffenden ausschließlich folgendes Formularzur Verfügung.

      Für die Klassifikation des Einspruchs/der Beschwerde stehen folgende Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung:

      Im Anschluss erfolgt je nach Art des Einspruchs/der Beschwerde seitens DVS‐PersZert eine Weiterleitung des Anliegens an die jeweils zuständige Entscheidungsinstanz.
       
      • Einspruch: Kritik an Prüfungs- und/oder Zertifizierungs‐Entscheidungen
      • Beschwerde: Kritik an Aspekten wie der Betreuung, Lehrmedien, Räumlichkeiten etc.
         
    2. Entgegennahme des Einspruchs/der Beschwerde
      Spätestens nach sieben Tagen erhält der Einspruchs‐/Beschwerdeführer eine schriftliche Eingangsbestätigung. Das Einreichen einer Beschwerde/eines Einspruch führt niemals zur Benachteiligung des Beschwerde‐/Einspruchsführers. Eine zeitnahe, unparteiische und konstruktive Überprüfung des Sachverhalts wird mit dem Ziel der kontinuierlichen Qualitätsverbesserung des Systems gewährleistet.
       
    3. Weiterer Ablauf und Entscheidungsfindung
      Im Falle von Einsprüchen gegen Prüfungs- und/oder Zertifizierungs‐Entscheidungen wird das Anliegen an den Einspruchs- und Beschwerdeausschuss des Hauptprüfungs‐ und Zertifizierungsausschuss (HZA) weitergeleitet. Dieser entscheidet grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Einspruchs und in letzter Instanz.
      Beschwerden werden von DVS‐PersZert an den zuständigen PZA-Vorsitzenden weitergeleitet. Dieser entscheidet im Auftrag des HZA grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten.
      Vor der Entscheidungsfindung ist den Betreffenden die Möglichkeit zur schriftlichen und mündlichen Stellungnahme einzuräumen. Die Stellungnahmen müssen allen am Entscheidungsprozess beteiligten Personen bekannt sein. Entscheidungen sind den Betroffenen schriftlich mitzuteilen. Bei Anhörungen muss die Benachrichtigung spätestens zwei Wochen später erfolgen. Ergeben sich aus nicht vorhersehbaren Gründen Zeitverzögerungen, ist dies den  Einspruchs‐/Beschwerdeführern umgehend schriftlich mitzuteilen. Entscheidungen bedürfen der einfachen Mehrheit, Einvernehmlichkeit ist anzustreben.

       
    4. Einspruch gegen die Entscheidung des Einspruchs- und Beschwerdeausschusses
      Einsprüche gegen Entscheidungen des Einspruchs- und Beschwerdeausschusses sind nicht möglich. Im Falle von entschiedenen Einsprüchen steht dem Einspruchsführer nur der Rechtsweg offen.

      Kontakt:
      DVS-PersZert
      Einspruchs- und Beschwerdeausschuss des HZA
      Aachener Strasse 172
      40223 Düsseldorf
      Tel.: 0211 1591 203
       
    5. Zusammensetzung des Einspruchs- und Beschwerdeausschuss des HZA
      Der Einspruchs- und Beschwerdeausschuss des HZA besteht aus mindestens drei Personen, einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Vorsitzender ist der HZA-Vorsitzende. Die Beisitzer sind aus dem Kreis der PZA‐Vorsitzenden zu wählen. Die Mitglieder des Ausschusses dürfen selber nicht an dem Vorgang beteiligt sein, über den Einspruch oder Beschwerde eingelegt wird. Gegebenenfalls ist ersatzweise ein anderer Beisitzer zu benennen. Ist der HZA‐Vorsitzende selber betroffen, so übernimmt sein Stellvertreter die Aufgabe. Die Mitgliederzahl sollte zur Erleichterung einer Entscheidungsfindung stets ungerade sein.
       
    6. Auswertung der Einsprüche/Beschwerden
      Die statistische Erfassung aller bearbeiteten Einsprüche erfolgt zentral durch DVS-PersZert. Wird im Rahmen der Bearbeitung oder der Auswertung von Einsprüchen/Beschwerden deutlich, dass Korrekturmaßnahmen erforderlich werden, so wird die Umsetzung dieser seitens DVS‐PersZert zentral gesteuert.
    Persönliche Daten
    Einspruchs-Beschwerdegrund
    Ihre Anmerkungen