Der DVS hält jährlich für seine Mitglieder eine Jahresversammlung ab, die vom Präsidenten oder einer seiner Stellvertreter geleitet wird.
Die Jahresversammlung
nimmt den Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr entgegen,
nimmt den Bericht über die Rechnungslegung und den Bericht der Rechnungsprüfer für das abgelaufene Geschäftsjahr entgegen,
entlastet das Präsidium,
nimmt den Bericht über die Beteiligungsgesellschaften des DVS entgegen,
beschließt die Beitragsordnung für natürliche Personen,
genehmigt den vom Präsidium vorgelegten Haushaltsplan der Hauptgeschäftsstelle für das neue Geschäftsjahr,
wählt die Rechnungsprüfer,
behandelt Anträge an die Jahresversammlung,
wählt den Mitgliederbeauftragten,
beschließt über Satzungsänderungen und über Auflösung des DVS,
beschließt Ort und Zeit der Jahresversammlung.
Weitere Informationen zur Jahresversammlung finden Sie in der Satzung § 8.
Die DVS-Jahresversammlungen - Einladungen und Tagesordnungen, Berichterstattungen, Niederschriften